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| Beitrag vom 05.12.2004 Bebauung Hundewiese: Politik und Bürgerinteressen an einem Grundstück Immer wieder einmal fühlen Bürger sich selbst oder ihre Mitbürger beeinträchtigt von Entscheidungen der gewählten Mitglieder eines Parlamentes oder auf örtlicher Ebene der Gemeindevertretung. In einer repräsentativen Demokratie ist es Aufgabe der Mandatsträger in Parlamenten über Belange der Gesamtheit der von ihnen vertretenen Bürger zu entscheiden. Es gilt das Mehrheitsprinzip, das auch der unterlegene Teil zu akzeptieren hat, fraktionsintern, innerhalb des Parlaments und auch in der Öffentlichkeit. Es ist aber gleichwohl legitim, dass die Bürger sich zu Wort melden, wenn sie glauben, sich in einzelnen Belangen einmal nicht vertreten zu fühlen. Sie treten als Bürgerinitiativen, Interessengemeinschaften auf, um sich ein Forum in der Öffentlichkeit zu schaffen. So geschieht dieses auch zum Thema der Bebauung der ehemaligen Trasse der K 801 (neu) in Sulzbach. In der aktuellen Diskussion fragt sich zunächst einmal, was sind die "Interessen der Sulzbacher", die Pro Sulzbach durch gemeindliche Entscheidungen verletzt ansieht. Ist Pro Sulzbach nunmehr die städtebauliche und finanzwirtschaftliche Vertretung von 8600 Sulzbachern oder geht es um individuelle Befindlichkeiten? Anstöße zur Beantwortung sollen die folgenden Überlegungen geben. 1. Kurzgeschichte der Trasse K 801 Denkt man einmal in die Vergangenheit zurück, so ist in Erinnerung zu rufen, dass im Zuge der vor mehr als 20 Jahren begonnenen Planung des Wohngebietes Haindell eine Straßenplanung auf den Weg gebracht worden war, die vorsah, die Straßenerschließung des Ortskerns von der alten B 8 her (K 2366 / Königsteiner Straße) über die - jetzt vorhandene - Straße am Limespark und dann weiter bis zur Hauptstraße zu führen. Hierfür gab es zwei wesentliche Gründe. Erstens sollte das Wohngebiet an die überörtlichen aber auch an die örtlichen Straßenverbindungen angeschlossen werden. Zweitens stand dieses im Zusammenhang mit der Verpflichtung der damaligen Bundesbahn durch das Eisenbahnkreuzungsgesetz zur Schließung von schienengleichen Bahnübergängen (hier betroffen der Bahnübergang Bahnstraße) und zur Finanzierung von Alternativen. Die Planung sah vor, dass diese neue Straße (K 801 neu) von der Straße Am Limespark bergab unter der Straße Am Holzweg und unter der Bahnlinie am südlichen Rande des Parks bis zum Rathausgelände geführt und dort (links neben dem Rathaus) auf die Hauptstraße münden sollte. Der Bebauungsplan für das Wohngebiet Im Haindell bestimmte, dass im Bereich dieser K 801 (neu) die Wohnräume in Gebäuden der unmittelbaren Nachbarn von dieser Straße abgewandt sein sollten. So wurde auch - durchaus mit planerischen Schwierigkeiten, gelegentlich mit finanziellem Mehraufwand, aber auch mit bürgernahen Zugeständnissen in Details - gebaut. Es war wiederum eine Interessengruppe von Bürgern (vornehmlich in der Hauptstraße) die diese Planung faktisch zu Fall brachte, in dem sie Klage vor dem Verwaltungsgericht führte. Da Gerichtsmühlen langsam mahlen, was solchen Interessengruppen durchaus nicht unbekannt ist, und sich politische Mehrheitsverhältnisse in diesem Zeitraum veränderten, kam es weder zu einer Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes über die vom Verwaltungsgericht Frankfurt geäußerte Auffassung, noch zu einer Umsetzung des Straßenbaus. Seither leben die Anlieger der - fiktiven - Straße an einem breiten Grünstreifen. 2. Die Realität Dass Mitglieder von sich bildenden Interessengruppen eine andere Wahrnehmung von Sachverhalten haben als die politische Mehrheit und versuchen zu unterstellen, dass andere Bürger die gleichen Auffassungen haben oder untergeschoben werden kann, wird schon deutlich durch den Versuch einer Definition des Parks. Diese ist bei Pro Sulzbach ausgerichtet am eigenen Ziel und weicht von der Realität ab. Das sollten aber die übrigen, nicht darin engagierten ca. 8 580 Sulzbacher wissen:
Es wird also dieses Grundstück, das letztlich nur einige Hundebesitzer kennen und Parkbesuchern nicht als Erholungsfläche dient, abseits der Realität als wichtiger Parkbestandteil öffentlichkeitswirksam verkauft. 3. Die Interessen von Pro Sulzbach Was aber liegt einer Gruppe von vielleicht zehn Personen an dieser Wiese? Berücksichtigt man, dass Pro Sulzbach sich im gleichen Atemzug über "andere Planungs- und Bauentscheidungen" aufregt ohne Alternativen zu haben, gleichzeitig aber Zuhörern ein Forum für Meinungsäußerungen zu deren eigenen persönlichen Interessen schafft, ohne hierfür lösungsfähig zu sein, so drängt sich der Verdacht auf, dass die "Interessen der Sulzbacher" mehr die "Interessen der Gruppe" sind. Gründe hierfür könnten sein:
Gut, es gibt sicher Idealisten und Kämpfer für eine "bessere" Sache. Was schlecht, was gut, was besser ist, ist aber nur zu bewerten, wenn man eine globale Sicht des Entscheidungsumfeldes durch Sachverhaltsinformationen und Mitwirkung am Entscheidungsprozess hat, jedenfalls aber diesen als Zuhörer intensiv verfolgt. Solche Idealisten, aber auch Fachleute mit Gespür für politische Verantwortung und für Kompromiss brauchen die Parteien in den eigenen Reihen. Diese müssen bereit sind, im Team zu gestalten und alle Interessen abzuwägen. Wer nach der demokratischen Entscheidungsfindung konträre Wege geht, muss sich aber nach seinen wahren Interessen fragen lassen. 4. Fazit Wenn man die von Pro Sulzbach immer wieder dargestellten Zusammenhänge sieht, muss es ein Frevel an den Bürgern sein, das oben genannte Grundstück zur Bebauung verkauft zu haben. Landschafts- und Umweltschutz scheinen aber nicht im Vordergrund der Argumentation von Pro Sulzbach zu stehen. Beantwortet man sich aber die obigen Fragen, scheint das wahre Ziel doch nicht, die Hundewiese zu retten, sondern sowohl die Gesamtbebauung der K-801-Trasse zu verhindern, als auch den Rathausneubau zu verteufeln. Die Interessen "der" Sulzbacher Bürger wären durch eine Bebauung der K-801-Trasse jedenfalls nicht betroffen, allenfalls diejenigen der angrenzenden Nachbarn. Aber dem steht gegenüber, dass auch und gerade im Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main noch Bedarf an neuem Wohnraum besteht. Das gilt gerade für Sulzbach mit einem denkbar geringen Immobilienangebot, das nahezu ausschließlich auf Fluktuation der Bewohner gegründet ist. Sollte man nicht jungen Familien oder solchen, die hier Arbeit gefunden haben, diese Chance einräumen, auch wenn der eigene Garten dann nur noch in den eigenen Grenzen existiert? Hinsichtlich des Rathauses haben die gewählten Entscheidungsträger keine fixe Idee vom Stammtisch umgesetzt, sondern eine über lange Zeit entwickelte Konzeption. Dass sich dabei nicht alle Kommunalpolitiker mit allen Argumenten im Ergebnis wieder finden, erklärt sich aus dem Mehrheitsprinzip. Dass einige Bürger das Ergebnis kritisieren, nicht jedoch in gleichem Atemzug die Hundewiese-Entscheidung, ist offensichtlich. Gleichwohl scheinen fast 8.600 Bürger als Nichtnutzer der Hundewiese dieser wohl weniger nachzutrauern, als Pro-Sulzbach vorgibt. Und ich vage zu prognostizieren, dass eine zukünftig steigende Mehrheit der Sulzbacher Bürger auch das Rathaus als erstes wirkliches Rathausgebäude in der 970-jährigen Geschichte Sulzbachs besuchen, vielleicht bestaunen, aber nutzen, akzeptieren und in Zukunft als selbstverständliche Weiterentwicklung der Gemeinde nicht mehr hinterfragen wird.
Beitrag vom 29.11.2004: Flexibilisierung der Kinderbetreuung Es muss einmal deutlich gesagt werden: Sulzbach hat eine Betreuungsinfrastruktur, die sich in weitem Umkreis sehen lassen kann. In eigenen Einrichtungen oder in mitfinanzierten kirchlichen Einrichtungen gibt es von der Krabbelgruppe bis zum Hort ein Angebot, das für alle ausreicht. Wenn nicht, wird schnell für Abhilfe gesorgt. Dabei ist die finanzielle Belastung der Eltern für diese Leistungen auf einem im Vergleich zu anderen Orten wesentlich geringerem Niveau, Ausfluss der Abwägung zwischen Eigenverantwortung von Eltern, Leistungsbereitschaft der Kommune und Solidarität durch die Gemeinschaft der - auch kinderlosen - Steuerzahler. Im Laufe des Jahres 2004 wurden die Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Kindern, für den Umfang der Betreuung, für die Kindergartenbeiträge und für die Stellung der Elternbeiräte durch aktualisierte Fassungen der entsprechenden Satzungen angepasst. Nicht gelungen ist es zu diesem Zeitpunkt leider, die Wünsche der Elternschaft hinsichtlich einer Flexibilisierung der "Buchung" von Kinderbetreuungszeiten zu berücksichtigen. Der Haupt- und Finanzausschuss legte aber Wert darauf, dass dieses Thema rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr im Sommer 2005 geprüft und beraten werden sollte. Dazu soll eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Elternschaft, der Gremien und der Verwaltung Möglichkeiten ausarbeiten. Ideen hierzu liegen schon auf dem Tisch. So geht es z.B. um die Frage, ob es möglich sein würde, Nachmittags-Betreuungszeiten jeweils für einzelne Tage - aber fest für einen bestimmten Zeitraum - zu "buchen". Damit könnten Nachmittagsplätze durch mehr Kinder belegt werden, ähnlich dem bekannten "job-sharing". Solche und andere Ideen sollten nach meiner Auffassung bald gesammelt, besprochen, deren Umsetzung einer Lösung zugeführt werden, damit das Angebot ohne Mehrkosten noch flexibler werden kann.
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